Die in meiner Ordination erbrachten Leistungen verrechne ich direkt mit Ihnen. Die Honorarnote können Sie nach der Bezahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese erstattet Ihnen einen Teil der Rechnungssumme. Patienten mit einer privaten Krankenversicherung können die Rechnung zusätzlich bei ihrer Versicherung einreichen und erhalten in der Regel bis zu 100 % der Kosten rückerstattet.
Das OP-Honorar wird separat verrechnet. Nach erledigter Behandlung erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie bequem mit Karte oder in bar begleichen können. Die Operation kann entweder als sogenannter Selbstzahler (Patientinnen und Patienten ohne private Zusatzversicherung - ohne Rückerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung) oder über eine private Zusatzversicherung abgerechnet werden. Bei Patientinnen und Patienten, die bei der BVAEB versichert sind, übernimmt die Krankenversicherung einen Teil der Operationskosten. Es fällt lediglich der gesetzliche Selbstbehalt für die Operation an.